Zuwendungen zur Vermögensausstattung der gemeinnützigen „Wir-bewegen-unsere-Zukunft-Bildungsstiftung“ mit der Marke motion4kids sind im Sinne § 4c Einkommensteuergesetz steuerlich absetzbar
Nähere Informationen: https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/einkommensteuer/absetzbarkeit-spenden.html